Arbeitsrechtliche Hinweise
Hier finden Sie das A-Z - Arbeitsrechtliche Hinweise für die Beschäftigten der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
Übernahme der Tariferhöhungen aus dem Öffentlichen Dienst durch Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission
Neues zum Tarif 2012
Übernahme Tarifvertrag einmalige Pauschalzahlung 2012
Im Februar 2012 hat die Arbeitsrechtiche Kommission wie geplant beschlossen, dass mit Übernahme des Tarifvertrags fast alle Beschäftigten im März 2012 eine einmalige Pauschalzahlung erhalten. Bei den meisten Beschäftigten wird das automatiosch geschehen. Es gibt daneben aber Beschäftgte, die diese Pauschalzahlung nur auf Antrag erhalten. Diese Personen erhalten auf ihrem Gehaltszettel die Mitteilung, dass sie prüfen sollten, ob ihnen die Pauschalzahlung zusteht, um sie im positiven Fall beantragen zu können. Für diese Beshäftigten gibt es ein Geltendmachungsschreiben, dass sie bei der MAV oder auf der homepage der LakiMAV bekommen können.
Zu beachten ist, dass nicht alle Beschäftigten, die den Hinweis auf ihrer Gehaltsmitteilung haben, einen Anspruch haben. Die ZGASt konnte den in Betracht kommenden Personenkreis nur ungefähr bestimmen. Im Zweifel also den Antrag stellen.
Zurückliegende Beschlüsse
Durch Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 10. Dezember 2010 wurden (nach intensiven Verhandlungen aufgrund eines vom Evang. Oberkirchenrat zunächst eingelegten Einspruchs) die Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes aufgrund der Änderungstarifverträge vom 27. Februar 2010 nun rückwirkend nahezu unverändert übernommen.
Zu Ihrer Information hier die wesentlichen Inhalte des Beschlusses der Arbeitsrechtlichen Kommission in Bezug auf die Tariferhöhungen:
1. Lineare Entgelterhöhung
Die monatlichen Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Endstufe) werden
• rückwirkend ab 1. Januar 2010 um 1,2%
• ab 1. Januar 2011 um weitere 0,6% und
• ab 01.08.2011 um weitere 0,5% erhöht.
Das Gleiche gilt für die Ausbildungsentgelte sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten.
Die rückwirkende Erhöhung für das Jahr 2010 wurde von der ZGASt (damals wegen der zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Verhandlungen noch unter Vorbehalt) bereits im August 2010 ausgezahlt und ist seither in den Monatsbeträgen enthalten.
Die Erhöhung ab 1.1.2011 wurde bei der Entgeltauszahlung im Januar 2011 von der ZGASt bereits berücksichtigt.
2. Einmalzahlung
Im Januar 2011 erhalten die Beschäftigten als soziale Komponente eine Einmalzahlung in Höhe von 240,-- €. Die Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von 50,-- €.
Die Auszahlung der Einmalzahlung durch die ZGASt erfolgte mit der Abrechnung Januar 2011.
3. Leistungsentgelte
Bewährt hat sich die KAO-Regelung, wonach das Leistungsentgelt monatlich pauschal ausgezahlt wird. Auch im öffentlichen Dienst setzt sich die Erkenntnis weiter durch, dass die Zahlung eines individuellen Leistungsentgeltes ein vielfach wenig brauchbares Leistungsinstrument (zu aufwändig, unpraktisch und unhandlich und wegen vorprogrammierter Ungerechtigkeiten bei der Ausschüttung eher demotivierend) ist.
Dennoch wurde ein Teil der Tarifsteigerung in Form folgender Erhöhung des
Leistungsentgeltes vereinbart:
• für das Jahr 2010 von 1,0% auf 1,25%
• für das Jahr 2011 von 1,25% auf 1,5%
• für das Jahr 2012 von 1,5% auf 1,75% und
• und für das Jahr 2013 von 1,75% auf 2,0%.
Im Bereich der KAO wurden diese Erhöhungen übernommen, es bleibt aber bei der monatlichen Pauschalauszahlung, soweit keine anderweitige Dienstvereinbarung vereinbart ist (bisher ist uns kein Fall des Abschlusses einer Dienstvereinbarung im Geltungsbereich der KAO bekannt. Die rückwirkende Erhöhung des Leistungsentgelts von 1 % auf 1,25 % (Nachzahlung für
2010) wurde von der ZGASt in der Dezember-Abrechung 2010 vollzogen, die Erhöhung um weitere 0,25 % auf nunmehr 1,5 % wurde ab Januar 2011 umgesetzt.
4. Pauschalzahlung im Mai 2011
Für das Jahr 2010 erhalten Beschäftigte, die am 31. Dezember 2009 in der Entgeltgruppen 2 bis 8 eingruppiert waren und deren Arbeitsverhältnis in der Zeit vom 1. Oktober 2006 bis zum 31. Dezember 2009 begonnen hat, eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 250,--€, fällig mit dem Monatsentgelt Mai 2011, sofern sie für mindestens einen Tag im Jahr 2010 bis zum 31. Juli 2010 Anspruch auf Entgelt hatten und das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bestand. Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 01.10.2006 bzw. erst nach dem 31. Dezember 2009 begonnen hat, erhalten die Pauschalzahlung nur auf Antrag und nur bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen.
Keine Pauschalzahlung erhalten Beschäftigte deren Vergütung sich nach den
Vergütungsgruppenplänen 53 und 54 der Anlage 1 zur KAO richtet.
Beschäftigte, deren Vergütung sich nach den Vergütungsgruppenplänen 21, 22a und 22b richtet, erhalten 125,-- € (bei 100% Beschäftigungsumfang. Ggf. weitere 125,-- € , falls bis 31. Dezember 2011 keine Überleitung in TVöD „SuE“ erfolgt ist).
Die Ausnahmeregelung für Beschäftigte im Pflegedienst (bei uns Vergütungsgruppenpläne 53 und 54) - keine Pauschalzahlung im Mai - wurde im Öffentlichen Dienst aufgrund von Besonderheiten der KR-Tabelle vereinbart.
Beschäftigte im Erziehungsdienst wurden von der Pauschalzahlung vollständig
ausgenommen, da diese im Öffentlichen Dienst bereits in das „SuE“-System (neue Eingruppierungsregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst) übergeleitet sind. Da dies bei uns nicht der Fall ist und die diesbezüglichen Verhandlungen noch andauern, hat die Arbeitsrechtliche Kommission die o. g. zunächst hälftige Auszahlung der Pauschalzahlung beschlossen.
5. Garantiebeträge
Die in § 17 Abs. 4 S. 2 KAO verankerten Mindestbeträge bei Höhergruppierungen werden
• von 30 auf 50 € (Entgeltgruppen 2 bis 8)
• von 60 auf 80 € (ab Entgeltgruppe 9)
erhöht.
Zu beachten: für ausgeschiedene Beschäftigte gelten bestimmte der oben erwähnten Regelungen nur, wenn sie dies bis 31.05.2011 schriftlich beantragen.
Am 20.05.2011 hat die Arbeitsrechtliche Kommission den neuen Tarif Sozial- und Erziehungsdienst, genannt SUE, beschlossen. Seit 01.07.2011 sind die Beschäftigten in Kindertagesstätten in den S-Tarif übergeleitet. Wer sich über Details informieren möchte :
www.lakimav.de
Infos der LakiMAV